Jetzt am Partnerprogramm Anmelden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Elite Shooting Partnerprogramm

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme am Partnerprogramm der Elite Shooting GmbH (nachfolgend als "Anbieter" bezeichnet) für die Nutzung von Schulungsvideos und Onlinevorbereitungen im Bereich Waffensachkunde, 34a Schein Vorbereitungskurse, Standaufsichten und ähnliche Angebote.

2. Teilnahme am Partnerprogramm als Dozent/Partnerschule

2.1 Die Teilnahme am Partnerprogramm als Dozent/Partnerschule steht qualifizierten Personen, Bildungseinrichtungen oder Schulen offen, die das Elite Shooting Portal nutzen möchten, um ihren Schülern Zugang zu Schulungsvideos und Onlinevorbereitungen zu ermöglichen. 2.2 Die Anmeldung als Dozent/Partnerschule erfolgt durch das Ausfüllen des entsprechenden Antragsformulars auf der Website des Anbieters. Die Teilnahme am Partnerprogramm als Dozent/Partnerschule bedarf der Zustimmung durch den Anbieter.

3. Nutzung des Portals als Dozent/Partnerschule

3.1 Dozenten/Partnerschulen erhalten Zugang zu den Schulungsvideos und Onlinevorbereitungen im Rahmen des Partnerprogramms für die Ausbildung ihrer Schüler. 3.2 Dozenten/Partnerschulen verpflichten sich, die Inhalte des Portals ausschließlich für schulungszwecke zu verwenden und sicherzustellen, dass ihre Schüler die Nutzungsbedingungen des Anbieters einhalten.

4. Gebühren und Zahlungsbedingungen für Dozenten/Partnerschulen

4.1 Dozenten/Partnerschulen verpflichten sich zur Zahlung einer Pauschalgebühr gemäß den vereinbarten Gebühren und Zahlungsbedingungen, die in separaten Vereinbarungen oder auf der Website des Anbieters näher festgelegt sind.

5. Teilnahme am Affiliate-Programm als Kursteilnehmer

5.1 Die Teilnahme am Affiliate-Programm steht allen Kursteilnehmern offen, die das Elite Shooting Portal nutzen und die Möglichkeit haben, das Portal aktiv weiterzuempfehlen. 5.2 Kursteilnehmer können sich als Affiliates anmelden und erhalten für erfolgreich vermittelte Schüler eine Provision gemäß den vereinbarten Provisionsregelungen.

6. Provisionsregelungen für Affiliates/Kursteilnehmer

6.1 Die genauen Provisionsregelungen, insbesondere die Höhe der Provision und die Bedingungen für eine erfolgreiche Vermittlung, werden in separaten Vereinbarungen oder auf der Website des Anbieters näher festgelegt.

7. Haftung

Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für Dozenten/Partnerschulen und Affiliates/Kursteilnehmer gemäß den vorherigen Abschnitten.

§8 Gewerbsmäßige Tätigkeit, Versteuerung der Einkünfte

Der Affiliate ist bei einer selbständigen, auf dauerhafte Gewinnerzielung angelegten Tätigkeit, selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls ein Gewerbe anzumelden. Elite Shooting weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme privater Internetseiten an einem Partnerprogramm dazu führen kann, dass diese Internetseiten nicht mehr als "privat" sondern als "gewerblich" einzustufen sind und damit einer anderen wettbewerbsrechtlichen Beurteilung unterliegen. Sofern der Affiliate als Unternehmer im Sinne des §2 UStG geführt wird und Anspruch auf eine Auszahlung der Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erhebt, bestätigt er jederzeit und ausdrücklich durch geeigneten Nachweis (z.B. Gewerbeanmeldung, Ust.-IdNr.), dass er berechtigt ist, in Rechnungen gem. § 14 UStG einen gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer vorzunehmen und insbesondere nicht als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG Abs. 1 tätig ist. Gutschriften zzgl. der gesetzlichen Ust. erfolgen erst ab dem Monat, in dem die Mitteilung eingegangen ist. Eine wegen verspäteter Mitteilung rückwirkende Korrektur von bereits ohne Ust. ausgestellter Gutschriften erfolgt nicht. Der Affiliate ist für die Versteuerung der Einkünfte aus diesem Vertrag selbst verantwortlich und wird die erhaltenen Werbevergütungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ggf. seinem zuständigen Finanzamt zur Kenntnis bringen.

§10 Pflichten des Affiliates, Haftung

Der Affiliate betreibt seine Webseite eigenständig und unabhängig. Er ist konzeptionell, technisch, inhaltlich sowie im Design allein für seine Internet-Präsenz verantwortlich, beachtet für seine selbst erstellten Seiten und insbesondere für die Bewerbung des Internetauftritts, die Patent-, Urheber-, Schutz-, Marken- und andere gewerbliche Schutz- sowie Persönlichkeitsrechte Dritter und verpflichtet sich, diese unter keinen Umständen (insbes. Suchmaschinen-Werbung und Suchmaschinen-Optimierung) zu verletzen. Insbesondere ist der Affiliate verpflichtet, keine Namen oder Begriffe von Wettbewerbern in Zusammenhang mit den beworbenen Angeboten zu verwenden. Der Affiliate stellt Elite Shooting im Voraus von sämtlichen Schadensersatz- und Haftungsansprüchen sowie Kosten frei, die Elite Shooting daraus entstehen, dass ein Anspruch gegen Elite Shooting geltend gemacht wird, weil verwendete Werbung oder Inhalte des Affiliates gegen oben genannte Rechte und/oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen. Der Affiliate ist verpflichtet, darauf zu achten, dass auf den von Ihm betreuten Webseiten keine Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige Inhalte, beleidigende, diskriminierende und/oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Geschlecht, Rasse, Religion, Behinderung, Nationalität, Alter oder sexueller Neigung erscheinen. Der Affiliate verpflichtet sich, eine übermäßige Beanspruchung der Abrechnungssysteme zu vermeiden, insbesondere: a) Besondere Werbemaßnahmen im Vorfeld abzustimmen, b) keine Klickzwang- oder Massentraffic-Systeme einzubinden und c) keine automatisierten Abfragen auf die angebundenen Seiten zu unterhalten.

§11 Versand von Werbe-E-Mails, Spam-Versand

Der Affiliate ist im Zusammenhang mit der Bewerbung der Produkte von Elite Shooting dazu verpflichtet, keine E-Mails, Kurznachrichten (SMS) oder Instant Messages an Personen zu senden, die ihm gegenüber nicht ausdrücklich Ihr Einverständnis zum Empfang erklärt haben.

§12 Vorübergehende Sperrung, Deaktivierung des Affiliate-Accounts

Elite Shooting ist bei Verdacht auf eine Verletzung der Pflichten aus diesem Vertrag und insbesondere im Betrugsfall dazu berechtigt, den Affiliate für die Nutzung der Werbemittel und den Affiliate-Login für die Dauer der Überprüfung zu sperren. Im Falle einer solchen Sperrung wird der Affiliate umgehend benachrichtigt und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.

§14 Vereinbarte Entgelte für die Partnerschaft

Die Partnerschaft ist grundsätzlich kostenfrei. Entgelte entstehen nur dann, wenn sie ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden sind.

§15 Haftung des Anbieters

Elite Shooting haftet nicht für entgangenen Gewinn, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, Schäden- oder Folgeschäden durch Missbrauch, Betrug oder sonstige Aktivitäten seiner Vertragspartner oder des Affiliates und den damit verbundenen Folgeschäden. Im Falle eines Datenverlustes haftet Elite Shooting nur, insofern der Affiliate seine Daten in anwendungsadäquaten Abständen, mindestens jedoch einmal wöchentlich, als Datensatz oder in ausgedruckter Form sichert. Für Folgen aufgrund von Störungen und Beschränkungen der bereitgestellten Werbemittel haftet Elite Shooting nicht, sofern sie unabwendbar (höhere Gewalt, Streik, Katastrophen oder Energieversorgungsschwierigkeiten, behördliche Maßnahmen) oder für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Elite Shooting Partnerprogramms erforderlich sind. Im Übrigen ist die Haftung von Elite Shooting, seinen Vertretern und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für den Fall einer Schadensersatzverpflichtung von Elite Shooting wird die Haftung für Vermögensschäden auf den typisch vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und maximal auf die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Werbevergütung des Affiliates im Zeitraum des letzten Monats begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für sonstige vertragliche und/oder außervertragliche Ansprüche.

§16 Datenschutz, Vertraulichkeit

Elite Shooting verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und aller weiteren gesetzlichen Datenschutzvorschriften und -richtlinien einzuhalten. Die elektronische Speicherung der vom Affiliate angegebenen personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung, Nutzung und die Übermittlung an vertraglich gebundene Dritte gilt für den Zeitraum der Partnerschaft zur Geschäftsabwicklung und darüber hinaus zur Wahrung berechtigter Haftungs- und Gewährleistungsansprüche oder gesetzlicher Nachweispflichten als genehmigt. Elite Shooting verpflichtet sich, die E-Mail-Adresse des Affiliates und insbesondere seine persönlichen Angaben nicht zu Werbe- oder anderen Zwecken zu nutzen, die keinerlei Bezug zu diesem Partnervertrag haben.

§17 Kündigung, Beendigung des Vertrages

Der Vertrag kann von beiden Parteien schriftlich jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen beendet werden. Alle noch ausstehenden Provisionen - auch solche, die unter dem Auszahlungsminimum von 25 € liegen - werden dem Affiliate dann ausgezahlt. Eine außerordentliche Kündigung ist im Falle der Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag ohne Einhaltung einer Frist möglich. Nach Beendigung des Vertrags, insbesondere aber im Falle einer Verletzung von Vertragsbedingungen, erlöschen sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Werbemitteln. Der Affiliate ist dann verpflichtet, unverzüglich und innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen alle Verweise und eingesetzten Werbemittel zu löschen sowie von seinen Seiten zu entfernen.

§18 Änderungen und Ergänzungen

Elite Shooting behält sich vor, diese AGB unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu ändern oder zu ergänzen und insbesondere vereinbarte Werbekostenzuschüsse anzupassen. Änderungen werden per E-Mail angekündigt und gelten als vom Affiliate genehmigt, sofern er nicht innerhalb von vier Wochen widerspricht. Der Widerspruch gilt als Kündigung des Vertrages durch den Affiliate.

§19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Vereinbarungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Vereinbarung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung und dem mutmaßlichen Interesse beider Vertragspartner am nächsten kommt.

Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Norderstedt vereinbart.